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„Österreich“

Türkischer Rechtsextremismus ist in Österreich seit Jahrzehnten organisiert. Den wichtigsten institutionellen Träger der klassischen Ülkücü-Bewegung bildet die Avusturya Türk Federasyon (ATF), die eng mit der türkischen Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP) verbunden ist. Daneben bestehen weitere Vereinsstrukturen aus dem türkisch-nationalistischen und islamistisch-nationalistischen Spektrum. Sie sind Teil transnationaler Netzwerke und werden von politischen Entwicklungen und Akteur*innen in der Türkei beeinflusst. 

Die Ideologie wird über Kultur- und Sportvereine, religiöse Angebote, Jugendaktivitäten, soziale Medien sowie geschichts- und erinnerungspolitische Bezüge vermittelt. Sichtbar wird sie etwa bei Demonstrationen, Wahl- und Siegesfeiern, Fußballspielen oder öffentlichen Veranstaltungen. Dabei werden nationalistische Symbole und Feindbilder verbreitet sowie politische Gegner*innen und Minderheiten eingeschüchtert oder angegriffen. Viele Aktivitäten finden jedoch innerhalb von Vereinen, Community-Räumen oder geschlossenen digitalen Gruppen statt und bleiben für die breitere Öffentlichkeit schwer erkennbar. 

Eine österreichische Besonderheit ist der gesetzliche Umgang mit türkisch-rechtsextremen Symbolen. Seit 2019 verbietet das Symbole-Gesetz unter anderem den Wolfsgruß und ein weiteres Symbol der „Grauen Wölfe“. Die Organisationen selbst sind dagegen nicht verboten. Das Gesetz ermöglicht es, gegen die öffentliche Verwendung der Symbole vorzugehen, und setzt ein Signal, dass Rechtsextremismus nicht nur als mehrheitsösterreichisches Phänomen verstanden werden darf. 

Zugleich zeigt sich die begrenzte Reichweite eines solchen Verbots. Das Monitoring des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW) weist darauf hin, dass etablierte Vereine den Wolfsgruß in ihrer öffentlichen Kommunikation nur noch vereinzelt verwenden. Ideologische Bezüge bleiben jedoch über politische Narrative, Gedenkveranstaltungen und andere Symbole sichtbar. Außerhalb der offiziellen Vereinskommunikation wird der Wolfsgruß weiterhin gezeigt. Das Verbot verändert somit vor allem die öffentliche Darstellung, ohne die dahinterliegenden Strukturen und Einstellungen aufzulösen. 

Der österreichische Umgang mit türkischem Rechtsextremismus ist bislang stark durch sicherheitspolitische und repressive Maßnahmen geprägt. Spezialisierte Präventions-, Bildungs- und Beratungsangebote sind dagegen nur begrenzt vorhanden. Zudem werden Vorfälle teilweise als Konflikte zwischen verschiedenen migrantischen Gruppen eingeordnet. Dadurch können die rechtsextreme Ideologie, asymmetrische Gewaltverhältnisse, innermigrantischer Rassismus und die Perspektiven der Betroffenen aus dem Blick geraten. 

Bedrohungslage 

Menschen, die von türkischem Rechtsextremismus betroffen sind oder sich öffentlich kritisch mit ihm auseinandersetzen, sehen sich häufig besonderen Bedrohungen ausgesetzt. Dies betrifft insbesondere Alevit*innen, Kurd*innen, Armenier*innen, Griech*innen, Jüdinnen und Juden, queere Menschen sowie politische Gegner*innen türkisch-nationalistischer und rechtsextremer Ideologien. 

Die Bedrohungslage reicht von Einschüchterungen, Beleidigungen und Diffamierungen bis hin zu gezielten Bedrohungen, digitaler Gewalt und in einzelnen Fällen auch körperlichen Angriffen. Besonders betroffen sind Personen, die öffentlich sichtbar sind, etwa Journalist*innen, Wissenschaftler*innen, Aktivist*innen, Kulturschaffende oder Vertreter*innen von Betroffenencommunitys. Häufig erfolgen Angriffe über Soziale Medien, wo organisierte Empörungswellen, Hasskampagnen oder gezielte Versuche der Delegitimierung  besonders einfach stattfinden können. 

Eine besondere Herausforderung besteht darin, dass sich Täter*innen und Betroffene häufig in denselben sozialen Räumen bewegen. Familiäre, soziale, religiöse oder vereinsbezogene Verflechtungen können zusätzlichen Druck erzeugen und dazu führen, dass Menschen aus Angst vor Konsequenzen auf öffentliche Kritik verzichten. Dadurch entsteht ein sogenannter „Silencing-Effekt“: Betroffene ziehen sich aus Debatten zurück oder äußern sich nicht mehr öffentlich. 

Die Anerkennung dieser Bedrohungslagen ist eine wichtige Voraussetzung, um Betroffene zu schützen, ihre Perspektiven sichtbar zu machen und demokratische Teilhabe zu ermöglichen. Die Gefährdung einzelner Personen betrifft dabei nicht nur diese selbst, sondern kann auch die öffentliche Auseinandersetzung mit türkischem Rechtsextremismus insgesamt erschweren. 

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